Die L.A.S. Fitness und Sport AG (“L.A.S.”) als Betreiberin von eurofit stellt den Mitgliedern ihre Einrichtungen gemäss vorstehendem Vertragstyp während den jeweils gültigen Öffnungszeiten auf eigenes Risiko zur Verfügung.
Mitglieder bestätigen, dass die Kundenkarte wahrheitsgetreu ausgefüllt, keine trainingsrelevanten, medizinischen Befunde verschwiegen werden und die Benutzung der Geräte und Anlagen auf eigenes Risiko und eigene Gefahr erfolgt.
Mitglieder erhalten ein persönliches Chiparmband. Es darf nur vom Mitglied selbst benutzt werden. Missbrauch hat die sofortige Auflösung der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung des Vertragspreises zur Folge. Geht das Chiparmband verloren oder kann es aus anderen Gründen nicht mehr beigebracht werden, ist die L.A.S. zu benachrichtigen. Das Mitglied erhält in diesem Fall gegen einen Unkostenbeitrag ein neues Chiparmband.
Die Hausordnung und die Anweisungen des Personals sind strikte einzuhalten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben die sofortige Auflösung der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung des Vertragspreises zur Folge.
Ist ein Mitglied mit den Beitragszahlungen im Verzug, so kann die L.A.S. den Zutritt ins eurofit verweigern. Beiträge werden trotz Eintrittsbeschränkung geschuldet. Reduktionen, Rückforderungen oder andere Ansprüche des Mitglieds sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Vertragsunterbrüche: Bei Vorliegen eines anerkannten Grundes, welche das Mitglied persönlich betrifft, kann gegen Vorlage eines Zeugnisses der Vertrag unterbrochen werden. Als Gründe anerkannt werden Unfall, Krankheit, Schwangerschaft und Militärdienst. Verträge können ab Vorlage des Zeugnisses bis maximal der darin erwähnten Frist unentgeltlich unterbrochen werden. Die L.A.S. behält sich vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
Trainingsunterbrüche (Time-Stopps): Bei ihrer Natur nach voraussehbare Trainingsunterbrüche, wie Ferien, Auslandaufenthalte oder berufliche Abwesenheit kann das Training je nach Vertragstyp kostenpflichtig unterbrochen werden.
Die Nichtbenützung der Einrichtungen sowie die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen berechtigen nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Vertragspreises. Bei kürzeren Betriebsschliessungen von insgesamt höchstens 2 Wochen pro Jahr, zum Beispiel infolge Reinigungen oder Revisionen, sind Rückforderungen ebenfalls ausgeschlossen. Bei längeren Betriebsschliessungen verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um die 2 Wochen überschreitende Schliessungsdauer.
Die Haftung für Schäden jeglicher Art, die das Mitglied im Rahmen der Benützung von Einrichtungen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, insbesondere durch Unfall, Krankheit, Diebstahl etc. erleidet, ist ausgeschlossen.
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit in der Physiotherapie und des Fitnessbetriebs werden neben allgemeinen Personendaten auch besonders schützenswerte Gesundheitsdaten erfasst und verarbeitet. Diese Daten werden nur zweckgebunden und gemäss Schweizer Datenschutzgesetz verwendet.
Der Vertrag untersteht Schweizer Recht; Schaffhausen ist ausschliesslicher Gerichtsstand.
L.A.S. Fitness u. Sport AG
Rheinweg 1a
CH- 8200 Schaffhausen
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