Die L.A.S. Fitness und Sport AG (“L.A.S.”) als Betreiberin von eurofit stellt dem Mitglied ihre Einrichtungen gemäss vorstehendem Vertragstyp während den jeweils gültigen Öffnungszeiten auf eigenes Risiko unbeschränkt zur Verfügung und erbringt die entsprechenden Dienstleistungen. Ausserordentliche Dienstleistungen sowie Getränke und Esswaren sind im Vertragspreis nicht inbegriffen.
Mitglieder bestätigen, dass die Kundenkarte wahrheitsgetreu ausgefüllt, keine trainingsrelevanten, medizinischen Befunde verschwiegen werden und die Benutzung der Geräte und Anlagen auf eigenes Risiko und eigene Gefahr erfolgt.
Mitglieder erhalten gratis ein persönliches Chiparmband. Es darf nur vom Mitglied selbst benutzt werden. Missbrauch hat die sofortige Auflösung der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung des Vertragspreises zur Folge. Geht das Chiparmband verloren oder kann es aus anderen Gründen nicht mehr beigebracht werden, ist die L.A.S. sofort zu benachrichtigen. Das Mitglied erhält in diesem Fall gegen einen Unkostenbeitrag von 20.- CHF ein neues Chiparmband.
Die Hausordnung und die Anweisungen des Personals sind strikte einzuhalten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben die sofortige Auflösung der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung des Vertragspreises zur Folge.
Ist das Mitglied mit seinen Zahlungen im Verzug, so kann ihm die L.A.S. den Zutritt ins eurofit verweigern. Reduktionen, Rückforderungen oder andere Ansprüche des Mitglieds sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Vertragsunterbrüche: Bei Vorliegen eines anerkannten Grundes, welche das Mitglied persönlich betrifft, kann gegen Vorlage eines Zeugnisses der Vertrag unterbrochen werden. Als Gründe anerkannt werden Unfall, Krankheit, Schwangerschaft und Militärdienst. Verträge können ab Vorlage des Zeugnisses bis maximal der darin erwähnten Frist unentgeltlich unterbrochen werden.
Trainingsunterbrüche (Time-Stops): Bei ihrer Natur nach voraussehbare Trainingsunterbrüche, wie Ferien, Auslandsaufenthalte oder berufliche Abwesenheit kann das Training je nach Vertragstyp kostenpflichtig unterbrochen werden.
Die Nichtbenützung der Einrichtungen sowie die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen berechtigen nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Vertragspreises. Bei kürzeren Betriebsschliessungen von insgesamt höchstens 2 Wochen pro Jahr, zum Beispiel infolge Reinigungen oder Revisionen, sind Rückforderungen ebenfalls ausgeschlossen. Bei längeren Betriebsschliessungen verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um die 2 Wochen überschreitende Schliessungsdauer.
Die Haftung für Schäden jeglicher Art, die das Mitglied im Rahmen der Benützung von Einrichtungen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, insbesondere durch Unfall, Krankheit, Diebstahl etc., erleidet, ist ausgeschlossen.
Der Vertrag untersteht Schweizer Recht; Schaffhausen ist ausschliesslicher Gerichtsstand.
L.A.S. Fitness u. Sport AG Rheinweg 1 CH 8200 Schaffhausen